Dienstnehmeranmeldung zur Sozialversicherung außerhalb unserer Bürozeiten
Grundsätzlich ist die Anmeldung zur Sozialversicherung mittels elektronischer Datenfernübertragung vor Beginn des Dienstverhältnisses zu erstatten. Nur in Ausnahmefällen (z.B. außerhalb der Bürozeiten des Steuerberaters), ist eine Vor-Ort-Anmeldung (ehemals Mindestangaben-Meldung) per Telefon oder Telefax zulässig. Eine Beschreibung des Meldevorgangs finden Sie in unserem Merkblatt. |
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Mag.
Werner Hofer
Steuerberatung GmbH
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